cookies
kein Banner aus geprüften Gründen
Was hier gespeichert wird, warum es ohne Einwilligung geht und wer das so sieht.
Diese Website zeigt keinen Cookie-Hinweis. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern das Ergebnis einer Prüfung: Es wird nichts in deinem Gerät gespeichert oder ausgelesen, wofür eine Einwilligung nötig wäre. Was hier passiert und warum, steht unten mit Fundstellen.
was gespeichert wird
Drei Dinge, und jedes erst, nachdem du selbst etwas getan hast:
Farbmodus.Wenn du oben rechts zwischen hell, dämmerung und nacht wechselst, merkt sich dein Browser diese Wahl (localStorage, Eintrag „albkreis-mode“). Gespeichert wird ausschließlich das Wort, etwa „nacht“. Keine Kennung, kein Zeitpunkt, nichts, woraus sich ein Wiedererkennungsmerkmal bilden ließe. Der Eintrag verlässt dein Gerät nie. Solange du nicht umschaltest, wird er nicht angelegt.
Anmeldung. Wenn du dich in einen geschützten Bereich einloggst, etwa die Extraktion-App, setzt die Anmeldung ein Sitzungs-Cookie. Ohne das gäbe es keinen Login. Es läuft automatisch ab.
Entwürfe in der Extraktion-App. Innerhalb der App bleiben angefangene Eingaben im Speicher deines Browser-Tabs (sessionStorage), damit sie ein versehentliches Neuladen überstehen. Beim Schließen des Tabs sind sie weg.
warum das ohne Einwilligung geht
Maßgeblich ist § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Absatz 1 verlangt für das Speichern im Endgerät grundsätzlich eine Einwilligung. Absatz 2 Nummer 2 nimmt davon aus, was unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann.
Genau darauf stützen sich die drei Punkte oben. Die Datenschutzkonferenz, das gemeinsame Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden, hat dazu eine Orientierungshilfe für Anbieter digitaler Dienste veröffentlicht (Fassung 1.2, November 2024). Dort heißt es zu Einstellungen wie dieser wörtlich, es reiche „die Speicherung einer jeweils nicht identifizierenden Angabe wie z. B. ‚background-color: black‘ oder ‚language: de‘“ (Randnummer 81). Der Farbmodus ist damit kein Grenzfall, sondern das Musterbeispiel der Behörden selbst.
Für Login und Entwürfe gilt dasselbe Prinzip aus einer anderen Randnummer: Zusatzfunktionen sind erst dann gewünscht, wenn sie tatsächlich in Anspruch genommen werden (Randnummer 76). Wer sich anmeldet, wünscht die Anmeldung. Vorher wird nichts gesetzt.
warum es keinen Hinweis gibt
Ein Banner wäre hier nicht nur überflüssig, sondern irreführend. Dieselbe Orientierungshilfe sagt dazu: Einwilligungsbanner „sollten nur eingesetzt werden, wenn tatsächlich eine Einwilligung notwendig ist. Andernfalls entsteht der missverständliche Eindruck, dass die betroffenen Personen eine Wahl haben“ (Randnummer 116). Eine Wahl, die keine ist, verschleiert mehr als sie erklärt. Deshalb steht hier ein Text statt eines Knopfes.
was nicht passiert
Keine Analyse, keine Reichweitenmessung, keine Werbenetzwerke, kein Nutzerprofil. Die Schriften liegen auf dem eigenen Server und werden nicht von außen geladen. Fremde Inhalte wie das Buchungsfenster laden erst, wenn du sie anklickst. Der Zähler auf der Musikseite zählt Zahlen, sonst nichts: keine Kennung, keine Adresse, kein Zeitpunkt.
Serverprotokolle beim Aufruf der Seite fallen technisch an, wie bei jedem Abruf im Netz. Sie betreffen dein Gerät nicht, sondern den Server, und richten sich deshalb nach der Datenschutz-Grundverordnung statt nach § 25 TDDDG. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
was sonst noch geprüft wurde
Ein Cookie-Hinweis fehlt hier nicht aus Bequemlichkeit. Geprüft wurde jeder Baustein, aus dem diese Seite besteht:
Der Hoster. Vercel setzt beim reinen Ausliefern keine Cookies. Die Auswertungsdienste, die es dort gäbe, sind nicht eingebunden — sie müssten eigens installiert werden, und das ist bewusst unterblieben. Die Serverprotokolle mit IP-Adresse fallen beim Abruf technisch an; sie betreffen den Server, nicht dein Gerät, und richten sich deshalb nach der Datenschutz-Grundverordnung statt nach § 25 TDDDG.
Die Technik der Seite. Das verwendete Framework legt von sich aus nichts im Endgerät ab. Aufgerufene Seiten bleiben kurz im Arbeitsspeicher, damit ein Zurück nicht neu lädt. Der Europäische Datenschutzausschuss fasst auch das als Speicherung (Leitlinien 2/2023) — deshalb steht oben „nichts, das einer Einwilligung bedarf" und nicht „nichts". Für diesen Fall greift dieselbe Ausnahme: Ohne die Auslieferung gäbe es keine Seite.
Die Schriften liegen auf demselben Server wie die Seite. Es wird nichts von Google oder einem anderen Anbieter nachgeladen.
Die Datenbank spricht dein Browser nie direkt an. Anfragen laufen über diese Seite; nach außen entsteht dabei keine Verbindung, die etwas in deinem Gerät ablegen könnte.
Fremde Inhalte wie das Buchungsfenster laden erst nach einem Klick. Bis dahin fließt nichts.
Die Kasse. Wer etwas kauft und mit Karte zahlt, wechselt auf die Seite des Zahlungsdienstes Stripe. Auf albkreis.de selbst wird dafür kein fremder Code geladen und kein Cookie gesetzt. Das war der Grund für diese Bauweise: Die eingebettete Variante hätte Stripe-Code auf diese Seite geholt, der zur Betrugsabwehr Cookies setzt — und damit wäre alles hier Gesagte hinfällig gewesen. Was auf der Seite von Stripe passiert, steht in deren Datenschutzerklärung; welche Daten dorthin gehen, in meiner unter Ziffer 13.
stand und überprüfung
Geprüft am 13. August 2026, ergänzt am 18. September 2026 um die Kasse. Diese Einschätzung wird alle zwölf Monate überprüft, das nächste Mal im August 2027. Ein Intervall schreibt niemand vor; es ist selbst gesetzt, weil sich zwei Dinge ändern können, die albkreis nicht in der Hand hat: was eingesetzte Dienste tun und was der Gesetzgeber vorgibt.
Außer der Reihe wird geprüft, sobald hier etwas dazukommt, das im Browser läuft, insbesondere eine Zahlungsfunktion. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine Einwilligung nötig wird, kommt sie an genau der Stelle, an der sie anfällt, statt beim ersten Seitenaufruf.